Rechtsprechung
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 697/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung wegen Betriebsstillegung - Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses - Mangel in der Vertretungsmacht des Kündigenden - Tatsächlicher Vollzug der Betriebsstilllegung bis Ablauf Kündigungsfrist - Voraussetzungen der sozialen Rechtfertigung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2; GmbHG §§ 48, 49; HGB § 9 Abs. 3
Kündigung wegen Betriebsstillegung: Notwendigkeit eines wirksamen Gesellschafterbeschlusses? Vertretungsmacht des Kündigenden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 26.01.1999 - 5 Ca 6327/98
- LAG Düsseldorf, 18.10.1999 - 18 (6) Sa 378/99
- BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 697/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 697/99
Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben sein (BAG 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99 mwN) .Der Senat hält jedoch trotz der Kritik von Plander (NZA 1999, 505 ff.) im Grundsatz an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 11. März 1998 (- 2 AZR 414/97 - aaO) fest, wonach eine Betriebsstillegung bei einer juristischen Person keines Beschlusses des für die Auflösung der Gesellschaft zuständigen Organs bedarf (…zustimmend jetzt auch Kittner in Däubler/Kittner/Zwanziger KSchR 4. Aufl. § 1 KSchG Rn. 321) .
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 697/99
zur Betriebsstillegung noch vor Ablauf der Kündigungsfrist war damit grundsätzlich geeignet, die streitige Kündigung gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial zu rechtfertigen, denn sie hatte im Protokoll vom 14. August 1998 und in dem schriftlichen Beschluß vom 22. September 1998 bereits greifbare Formen angenommen (vgl. BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70) .